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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Wenige Minuten von unserer Kanzlei entfernt befindet sich in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Er wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet und überprüft Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Verwaltung bezüglich der Verletzung dieser Konvention. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Jeder kann den EGMR anrufen, wenn er in einem der Mitgliedsstaaten seine Recht aus der Konvention verletzt sieht. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist zuständig für folgende Beschwerden:
Staatenbeschwerden: Ein Vertragsstaat will die Verletzungen eines anderen Vertragsstaates rügen.
Individualbeschwerden: Diese können angestrengt werden von
-
natürlichen Personen,
-
juristischen Personen / Personengruppen,
-
nicht staatlichen Organisationen.
Wichtig:
Es ist nicht notwendig, dass der Verletzte einem Unterzeichnerstaat angehört (z.B. könnte damit ein argentinischer Staatsbürger Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen).
Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist (im Individualbeschwerdeverfahren)
erst möglich,
wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben.
Daher
muss
grundsätzlich auch ein Verfassungsgericht (z.B. Bundesverfassungsgericht) angerufen werden, selbst wenn dieses nach dem nationalen Recht nicht zum eigentlichen Instanzenzug gehört. Die Frist zur Anrufung nach der letzten endgültigen innerstaatlichen Entscheidung beträgt sechs Monate.
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind für sämtliche Unterzeichnerstaaten bindend. Allerdings kann der Gerichtshof Sanktionen nur in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen.
Bitte rufen Sie die auf dieser Seite befindlichen Links zu den FAQs (häufig gestellten Fragen) und den Merkblättern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf und studieren diese genau.
Gerne übernehmen wir die Vertretung Ihres Anliegens gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir
erst nach Leistung eines angemessenen Honorarvorschusses
für Sie tätig werden können.
Unsere Straßburger Kanzlei befindet sich in der Nähe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, weswegen wir erstellte Beschwerdeschriften dort persönlich einreichen.
Für die Bearbeitung einer Menschenrechtsbeschwerde stehen Ihnen im Team unserer Kanzlei mehrere berufserfahrene Anwälte und Anwältinnen zur Verfügung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
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